
Der Erweiterte Verfall ist eine Maßnahme des deutschen Strafrechts, die in {§|73d|stgb|juris} Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Im Rahmen des so genannten Verfalls kann ein Gericht bei besonders schweren Taten und wenn dies in der Rechtsnorm vorgesehen ist anordnen, dass Gegenstände eines Täters oder Teilnehmers an einer Straftat ins Eigent...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Verfall
Keine exakte Übereinkunft gefunden.